Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GenoHotel Betriebsgesellschaft mbH
Stand: August 2022
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GenoHotel Betriebsgesellschaft mbH
(im Folgenden kurz „Hotel“ genannt) gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung und von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die Nutzung der Hotelzimmer zu einem anderen als den Beherbergungszweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Vertragsschluss, Mitverpflichtung
2.1
Vertragspartner sind der Veranstalter und das Hotel. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Veranstalter und Besteller sind als Gesamtschuldner verpflichtet.
2.2
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Der Veranstalter übernimmt die Bezahlung von Leistungen, die von den Teilnehmern zusätzlich bestellt wurden, falls zwischen Hotel und Veranstalter nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.3
Sofern die Bestätigung mit aufschiebenden Bedingungen (Kostenübernahmeerklärung, Depositzahlungen) geknüpft ist, kommt der Vertrag erst mit Erfüllung dieser Bedingungen zustande.
3. Preise, Rechnungen, Verzug
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltende bzw. vereinbarte Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch jährlich um 10 %, erhöht werden.
3.4
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Hotelzimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
3.6.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3.7
Bei Abweichungen der Veranstaltungsteilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
3.8
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs-oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden
3.9
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.10
Bei Veranstaltungen die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel die anfallenden Personalkosten aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Einzelheiten werden einzelvertraglich geregelt.
3.11
Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag vereinbart werden.
4. Rücktrittsrecht des Hotels
4.1
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gleich welcher Art zustehen.
4.2
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es die Veranstaltung absagen und vom Vertrag zurücktreten; Absatz 4.1 gilt entsprechend.
4.3
Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4
Wenn bei einer Option ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Kunden nach den vorgebuchten Hotelzimmern/ Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels keine feste Buchung für diesen Zeitraum vornimmt.
4.5
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.6
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
5. Stornierungen, Kosten
5.1
Der Veranstalter kann von diesem Vertrag bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels schriftlicher Mitteilung kostenfrei zurücktreten. Bei einer Stornierung nach diesem Termin behält sich das Hotel vor, Stornierungsentgelte zu berechnen.
5.2
Das Stornierungsentgelt bezieht sich auf den jeweils vereinbarten Leistungsumfang gem. der
Auftragsbestätigung des Hotels. Die Stornierungsentgelte betragen bei einer Stornierung von:
44 Tage bis 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
34 Tage bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
19 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
14 Tage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
9 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65%
4 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%
danach 100%
5.3
Vertraglich vereinbarte Bereitstellungskosten der reservierten Räume werden ohne Abzug berechnet, es sei denn, die reservierten Räume können anderweitig vermietet werden.
5.4
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
6. Hotelzimmerbereitstellung
6.1
Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, so behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
6.2
Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Hotelzimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreise) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
100%. Dem Kunden steht frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist
6.3
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer.
6.4
Soweit dem Veranstalter Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für die Nutzung von Parkplätzen (und Tiefgaragen) gelten die in den Bereichen der Parkplätze (und Tiefgaragen) aushängenden Geschäftsbedingungen für Parkplätze (und Tiefgaragen).
7. Sorgfaltspflichten des Veranstalters
7.1
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Veranstaltungsdauer eintreten, haftet der Veranstalter dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt.
7.2
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat der Veranstalter rechtzeitig auf eigene
Kosten einzuholen.
7.3
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist nur mit vorheriger Einwilligung des Hotels zulässig. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Veranstalter diesen Pflichten nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen.
8. Versicherungen
8.1
Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht.
8.2
Es ist Sache des Veranstalters eingebrachte Gegenstände, insbesondere Ausstellungsstücke,
Seminar- und Tagungsgeräte auf eigene Kosten versichern zu lassen.
9. Entsorgung von Verpackungen
9.1
Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstige Verpackungsmaterialien sind vom Veranstalter auf eigene Kosten zu entsorgen.
9.2
Eine Entsorgung kann durch das Hotel kostenpflichtig (mindestens 25,-- EUR) vorgenommen werden, wenn die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurückgelassen wurden.
10. Technische Anlagen des Veranstalters/Dritter
10.1
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels Bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
10.2
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen schriftliche Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.3
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
10.4
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete hierfür vorgehaltene kostenpflichtige Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.5
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat.
11. Speisen, Getränke
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
12. Veröffentlichungen
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
13. Haftung des Hotels
13.1
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, dass Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
13.2
Für eingebrachte Sachen im Hotelzimmer haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme) im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
13.3
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.4
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt durchgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
13.5
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung und –auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
14. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
14.1
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
14.2
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Ausstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
14.3
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
15. Versammlungsstätten-Verordnung
Der Kunde hat in Räumen die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstätten VO) in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die maßgeblichen Bestimmungen über die maximal zulässige Bestuhlung (gemäß der aktuellen Bankettmappe) und die Verpflichtung, bei Überfüllung die Zugänge und Räume vorübergehend zu schließen.
16. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Das Hotel wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
17.1
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
17.2
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
17.3
Es gilt deutsches Recht.
17.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18. Datenverarbeitung und Datenschutz
18.1
Die persönlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail), alle Daten zur Bestellung werden zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Rahmen einer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.
18.2
GenoHotel wird diese Daten nur für Zwecke der Vertragsabwicklung und im Rahmen der allgemeinen Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG nutzen. Bei Einschaltung Dritter in die Vertragsabwicklung sind die Datenschutzregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes