Hinweispflichten

Hinweis zu den Informationspflichten über die einzelnen technischen Schritte, die zu ei­nem Vertragsschluss führen, gem. § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB


Gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246c Nr. 1 EGBGB sind wir ver­pflichtet, über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu informieren.

Wir weisen darauf hin, dass das die Menüführung der in unserem Shop ersichtlichen Ange­bote durch Hinweise und/ oder Buttons wie „weiter“ „zum Bestellvorgang“ selbsterklärend bis zum Abschluss des Bestellvorganges führt.


Hinweis zu den Informationspflichten über die Speicherung des Vertragstextes gem. § 312i Abs. 1 Nrn. 2, 4 BGB i.V.m. Art. 246c  Nr. 2 EGBGB


Gemäß § 312i Abs. 1 Nrn. 2, 4 BGB in Verbindung mit Art. 246c Nr. 2 EGBGB sind wir ver­pflichtet dar­über zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob der Vertragstext dem Kunden zugänglich ist.

Wir weisen darauf hin, dass das in unserem Shop ersichtliche Angebot nach Abschluss des Bestellvorganges noch für 30 Tage gespeichert wird und wie bei der Artikelsuche einge­sehen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Angebot endgültig aus dem Webshop genommen. Einen Ausdruck dieses Angebotes haben wir gespei­chert. Dieser kann auch nach Ablauf der zuvor genannten Frist bei uns eingesehen werden.

Wir empfehlen gleichwohl allen Kunden, spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss den Vertragstext/das Angebot auszudrucken.
Hinsichtlich der von uns verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass diese ständig aktualisiert werden. Die von uns verwendeten älteren AGB werden nach Überarbeitung nicht mehr gespeichert und sind bei uns lediglich in Form eines Beleg – Exemplars vorhanden.

Wir empfehlen unseren Kunden, unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorganges die AGB auszudrucken.


Hinweis zu der Informationspflicht über die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren, gem.§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB i.V.m. Artikel 246c Nr. 3 EGBGB


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch nach Anklicken des Bestell–Buttons noch einmal überprüft werden können. Sie können Ihre Eingabe insbesondere dadurch korrigieren, dass Sie den Button "zurück" betätigen oder aber das zuletzt geöffnete Fenster schließen (durch Betätigen des Symbols „X“).